Urlaub bei Hartz4 - Bitte beachten
Mit Beginn der Ferien werden viele Menschen in den Urlaub fahren oder haben dieses noch vor. Im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnnen hat ein Leistungsberechtigter von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), keinen Rechtsanspruch auf einen Urlaub im Sinne des Arbeitsrechtes.
Die Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. nach einem Ausbildungsplatz haben immer einen absoluten Vorrang, daraus folgt, dass man jederzeit für das Jobcenter erreichbar sein muss. Im Einzelnen ist darunter zu verstehen; dass man jederzeit:
- Post des Jobcenters persönlich zur Kenntnis zu nehmen kann,
- das Jobcenter aufzusuchen kann,
- mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten kann und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen könnte
- eine vorgeschlagene Arbeit oder eine vorgeschlagene Eingliederungsmaßnahme aufnehmen kann.
Diese Bestimmungen erfolgen aus der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) der Bundesagentur für Arbeit
Arbeiten auf unserer Internetseite
Wir werden in den nächsten Tagen auf unserer Internetseite etliche Wartungsarbeiten vornehmen müssen, dazu werden wir ein paar Programme abschalten müssen, damit wir die Software, die zum Betrieb der Seite notwendig ist aktualisieren können. Die meisten Programme werden allerdings, wenn vielleicht auch in anderer Form, wiederkommen. Während der Wartungsarbeiten kann es möglich sein, dass wir zwischenzeitlich offline sind oder sich das Aussehen unserer Internetseite zwischenzeitlich ein paar Mal ändert, dafür bitten wir bereits jetzt um Entschuldigung.
Aufgrund der Arbeiten auf unserer Internetseite kann es auch vorkommen, dass bei einzelnen Beiträgen noch kein Text hinterlegt ist, dieser wird in den nächsten Tagen folgen.
Wir planen allerdings auch ein paar Neuerungen. Ihr dürft gespannt sein.
Jobcenter muss "besonderen Bedarf" vollständig übernehmen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 04.06.2014 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die insbesondere für die Leistungsberechtigten von Bedeutung ist, die einen "besonderen Bedarf" haben, z.B. zur Wahrnehmung eines Umgangsrechtes oder aber zur Fahrten zu einem bestimmten Arzt, der nicht in Wohnortnähe ansässig ist.Es verwarf die Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.
Zum Inhalt des Verfahrens, verweisen wir auf die Terminmitteilung des Bundessozialgerichtes, Terminmitteilung des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014, der nachfolgend auch zu lesen ist.
Gründe für Sanktionen - Betrachtung - Teil 2 - Eingliederungsvereinbarung
In unserem Artikel vom 16.03.2014 haben wir über die vielfältigen Gründe für eine Sanktion berichtet; im ersten Teil unserer Betrachtung vom 11.04.2014, haben wir den häufigsten Grund von Minderungen der Regelbedarfsleistung betrachtet. Nunmehr wollen wir einen weiteren Grund für Sanktionen näher analysieren.
Hier handelt es sich um den Verstoß gegen Regelungen, die in der Eingliederungsvereinbarung oftmals nur einseitig, durch das Jobcenter, festgelegt worden sind. Diese Verstöße sind allerdings in Betrachtung auf die Meldeversäumnisse eher marginal zu sehen, bedürfen aber trotzdem einer intensiveren Betrachtung.
Daher möchten wir an dieser Stelle, ein großes Problem und Hindernis für eine nachhaltige Integration – die Eingliederungsvereinbarung, mal detailliert erklären und erläutern. Teile dieser Erläuterung waren auch Bestandteil unserer sehr ausführlichen nochmals vorgelegten Fachaufsichtsbeschwerde im Rahmen einer Petition beim Petitionsausschuss des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese kann hier heruntergeladen werden.
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(Quelle: eloforum.org) |
Gründe für Sanktionen - Betrachtung - Teil 1 - Meldeversäumnisse
In unserem Artikel vom 16.03.2014 berichten wir über die Begründungen für Minderungen der Regelbedarfsleistungen, besser bekannt als „Sanktionen". Bezüglich der Sanktionen, gab es kürzlich auch eine Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, in der Inge Hannemann eindrucksvoll und nachvollziehbar die Begründungen für Sanktionen aber auch deren Folgen darstellte. Wir sehen es als notwendig an, dass wir den einen oder anderen Sanktionsgrund, in den nächsten Wochen mal näher zu betrachten. Gerne kann darüber auch in unserem Forum diskutiert werden.
Die meisten Minderungen der Regelbedarfsleistung erfolgten aus einer Pflichtverletzung nach § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Meldeversäumnisse. Diese umfassen ca. 73 % der festgestellten Sanktionen.
Strafen für Hartz4-Empfänger auf Rekordniveau - ist das wirklich so?
Am 12.03.2014 wurde, insbesondere in der dafür bekannten Bild-Zeitung, wieder darüber berichtet, dass die Strafen für Hartz4-Empfänger mal wieder auf Rekordniveau angestiegen sind; vom 01.01.2013 bis 30.11.2013 wurden durch die Jobcenter insgesamt 918244 Sanktionen verhängt. Eine erschreckend hohe Zahl und zugleich kommt wieder das Pauschalurteil über Hartz4-Empfänger zum Vorschein "Die sind eh alle faul und wollen gar nicht arbeiten". Ist das wirklich so, oder sollte man wirklich den Blick hinter die Statistik wagen. Ein Blick auf die nachfolgennde Tabelle, macht deutlich, dass es notwendig ist, die Zahl von 918244 Sanktionen detailliert darzustellen und zu bewerten.
BA-Mitarbeiter machen Vorschläge zur Eingliederungsvereinbarung
Im Rahmen der AG Rechtsvereinfachung der Arbeits-und Sozialminister Konferenz - ASMK, sollten durch Arbeits-und Sozialminister der Bundesländer, dem BMAS, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Verein, dem Landkreistagen und Städte-und Gemeindebünden, Vorschläge zur Rechtsvereinfachung im passiven Leistungsrecht sowie Verfahrensrecht eingebracht werden. Wir, und auch andere berichten darüber bereits. Unser Verein erarbeitet gegenwärtig zu dem Papier des ASMK eine Stellungnahme, sowie konstruktive Gegenvorschläge zu diesen Vorschlägen der ASMK. Bei den Recherchen zu dieser Stellungnahme, sind wir auf weitere Vorschläge gestossen, die unser Interesse geweckt haben. So konnten nämlich auch, die Mitarbeiter der BA (Bundesagentur für Arbeit) Vorschläge machen, wie Rechtsvereinfachungen gestaltet werden können. Wir unter anderem einen Vorschlag, mit ganz besonderem Interessen gelesen. Die Mitarbeiter der BA schlagen eine Veränderung der Eingliederungsvereinbarung vor, die es in sich hat.